Work-Life-Balance-Richtlinie

| 20.02.2024 |

Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige.


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Die am 1.11.2023 in Kraft getretene Richtline enthält Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub sowie flexible Arbeitszeitregelungen.

Elternkarenz

Die Karenzdauer wird vom 24. Lebensmonat bis zum 22. Lebensmonat verkürzt.

Ausnahmen:

  • Alleinerzieher bis zum 24. Lebensmonat
  • Karenz kann 2x unter den Elternteilen geteilt werden - Karenzanspruch bis zum 24. Lebensmonat. Ein Karenzteil muss mindestens zwei Monate betragen.

Elternzeit

Der Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes im Ausmaß von höchstens sieben Jahren.

Eine freiwillige Elternteilzeit ist ebenfalls bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes möglich.

Pflegefreistellung

Der Anspruch auf Pflegefreistellung besteht nunmehr auch für die Pflege naher Angehöriger, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Arbeitnehmer leben sowie bei Erkrankung von Personen, die mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt leben, aber keine nahen Angehörigen sind.

Begründungspflicht und Motivkündigungsschutz

Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, die Ablehnung oder Aufschiebung der Wünsche des Arbeitnehmers hinsichtlich aufgeschobener Karenz, vereinbarter Teilzeitbeschäftigung, Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit und Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu Betreuungszwecken unaufgefordert schriftlich zu begründen. Eine Motivkündigung aufgrund einer beabsichtigten oder tatsächlichen Inanspruchnahme einer dieser Maßnahmen kann angefochten werden.


Quellen - Inhalte entnommen/Textpassagen zitiert aus:

  • PV-Info Nr. 01/2024
  • WKO