Kryptowährungen: Neue Klarstellungen vom BMF
| 26.08.2025 |
Was bedeutet das für Sie?


Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in einer Anfragebeantwortung vom 26.05.2025 zentrale Fragen zum Kapitalertragsteuerabzug (KESt) bei Kryptowährungen beantwortet. Die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Verkauf von Kryptowährungen: Welche Coins gelten zuerst?
- Sie können selbst wählen, ob beim Verkauf zuerst Alt- oder Neubestände herangezogen werden.
- Treffen Sie keine Wahl, werden automatisch jene Coins mit pauschalen Anschaffungskosten zuerst berücksichtigt.
- Anbieter (z. B. Börsen) können auch festlegen, dass immer Altbestände zuerst verkauft werden.
👉 Tipp: Prüfen Sie die Regelungen Ihres Anbieters oder nutzen Sie aktiv Ihr Wahlrecht.
Übermittlung der Steuerdaten: Vermeiden Sie Nachteile
- Steuerdaten müssen rechtzeitig an den Abzugsverpflichteten übermittelt werden – idealerweise schon bei der Transaktion.
- Kommt es zu technischen Problemen oder verspäteter Übermittlung, greift automatisch der pauschale Ansatz.
- Gute Nachricht: Eine Korrektur ist bis zum Jahresende möglich – so lassen sich Liquiditätsnachteile vermeiden.
👉 Tipp: Kontrollieren Sie, ob Ihre Daten rechtzeitig und korrekt übermittelt wurden.
Token-Merges & Kapitalmaßnahmen: So funktioniert die Steuer
- Neubestand (nach 1.3.2021): Ein Token-Tausch ist steuerneutral – die Anschaffungskosten gehen auf die neuen Token über.
- Altbestand (vor 1.3.2021): Der Tausch gilt steuerlich als Veräußerung/Neuerwerb. Die neuen Token sind Neubestand, in der Regel ohne Steuerbelastung, da die Spekulationsfrist abgelaufen ist.
➡️ Wichtig: Ob dennoch Einkommensteuer anfällt, hängt von der steuerlichen Einstufung der abgegebenen Token ab (z. B. Privat- vs. Betriebsvermögen). Ein KESt-Abzug erfolgt in diesen Fällen aber nicht.
👉 Tipp: Bei Token-Merges entstehen in vielen Fällen keine sofortigen Steuerlasten – beachten Sie aber die Neubestandsregelung für künftige Veräußerungen.
Quelle - Inhalte entnommen/Textpassagen zitiert aus:
- https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---ESt-KSt/Rechtsanfragen-betreffend-Kapitalertragsteuerabzug-auf-Kryptow%C3%A4hrungen.html (Zugriff am: 11.08.2025)