Geschäftsführerhaftung für Verzugszinsen von SV-Beiträgen

| 25.10.2023 |

§ 67 Abs. 10 ASVG.


07 GF Haftung SV Verzugszinsen 07 GF Haftung SV Verzugszinsen

Sachverhalt:

  • Der Geschäftsführer entrichtete vor Insolvenzeröffnung Beiträge (2012), die vom Masseverwalter erfolgreich angefochten wurden (OGH im Jahr 2015).
  • Im Haftungsverfahren wollte die GKK nun auch für diesen Zeitraum vom GF Verzugszinsen.

Urteil: Der VwGH gab diesbezüglich der Revision der Partei statt, da die Beträge der GKK für diese Zeit ja zur Verfügung standen.


Quelle - Inhalte entnommen/Textpassagen zitiert aus: WP/StB KR Hannes Mitterer, AKSW Vortrag "Update Verfahrensrecht", 07.09.2023