Gemischtes Bank- und Kassakonto eines Einnahmen-Ausgabenrechners
| 25.10.2023 |
Betriebs- vs. Privatvermögen.
Ist ein Bankkonto bzw. die Kassa beim Einnahmen-Ausgabenrechner Betriebsvermögen oder Privatvermögen? Wann und wie ist das zu beurteilen. Im Nachfolgenden die Aussage eines BFG Erkenntnisses, das Klarheit schafft.
„Buchgeld (zB Guthaben auf Bankkonten) zählt beim Einnahmen-Ausgabenrechner nur dann zum Betriebsvermögen, wenn die Konten, abgesehen von gelegentlichen Einlagen und Abhebungen, die der Anpassung des Kontenstandes an den Bedarf des Betriebes dienen, nur Gut- oder Lastschriften enthalten, die sich aus der Führung des Betriebes selbst ergeben. (BFG Erkenntnis vom 31.05.2022, RV/7101169/2013)“
Das gleiche gilt für Bargeld (Kassa). Werden aus der Kassa auch laufend Privatausgaben getätigt, so ist die gesamte Kassa Privatvermögen.
Quelle - Inhalte entnommen/Textpassagen zitiert aus:
- BFG Erkenntnis vom 31.05.2022, RV/7101169/2013
- MMag. Dr. Ernst Marschner LL.M., AKSW Vortrag "Ertragsteuern", 09/2023