Neue Rechtsform: Flexible Kapitalgesellschaft

| 20.02.2024 |

Insbesondere für Startups und Gründer.


05 Flex Kap G 05 Flex Kap G

Am 31. Dezember 2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2023 veröffentlicht. Wesentlicher Bestandteil des GesRÄG 2023 ist die neue Kapitalgesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft. Diese basiert auf internationalen Beispielen und bietet besonders für innovative Startups und Gründer in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option. Das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) baut auf dem GmbH Recht unter Einbeziehung von Vorteilen des Aktiengesellschaftsrechtes auf.

Eckpunkte zur Flexiblen Kapitalgesellschaft:

  • Seit 1.1.2024 in Kraft
  • Rechtsgrundlage: FlexKapGG, subsidiär GmbHG
  • Rechtsformzusatz: FlexKapG oder FlexCo (Flexible Company)
  • Mindeststammkapital: EUR 10.000
  • Mindestbetrag für eine Stammeinlage EUR 1,00
  • Vereinfachte elektronische Gründung zulässig
  • Verpflichtung zur Bestellung eines Aufsichtsrates, wenn die Gesellschaft zumindest eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinn des § 221 Abs. 2 und 4 UGB ist
  • Für Umlaufbeschlüsse ist keine Zustimmung alle Gesellschafter notwendig – es muss lediglich allen Gesellschaftern die Teilnahme an der Abstimmung ermöglicht werden
  • Gesellschafter, die über mehr als eine Stimme verfügen, können ihr Stimmrecht auch uneinheitliche ausüben
  • Unternehmenswert-Anteile als zusätzliche Beteiligungsform
  • Möglichkeit der Umwandlung einer FlexKapG in eine GmbH/AG und vice versa

Unternehmenswert-Anteile:

  • In Summe max. 25% des Stammkapitals - geringster Betrag bei Stückanteilen: 1 Cent
  • Informations- und Einsichtsrechte, jedoch KEIN Stimmrecht
  • Anspruch auf anteiligen Bilanzgewinn und Liquidationserlös
  • Keine Ausfallhaftung, keine Nachschusspflicht, kein Vorrecht zur Übernahme neuer Stammeinlagen bei Kapitalerhöhungen
  • Die Geschäftsführer haben ein Anteilsbuch über die Unternehmenswert-Anteile zu führen (Namensliste und Anteilsliste)
  • Die Namens- und Anteilsliste sind jährlich spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einzureichen

Quellen - Inhalte entnommen/Textpassagen zitiert aus: