Außerkrafttreten der Gründungsprivilegierung

| 02.05.2024 |

GesRÄG 2023 führt zu Änderungen im Gesellschaftsrecht.


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In Artikel 2 des GesRÄG 2023 wurde das GmbH-Gesetz insofern geändert, als das gesetzliche Mindeststammkapital für GmbHs per 1.1.2024 von EUR 35.000 auf EUR 10.000 reduziert wurde; gleichzeitig entfällt die bisherige Regelung der Gründungsprivilegierung. GmbHs, die am 1.1.2024 das Gründungsprivileg beansprucht haben, können dieses weiterhin anwenden sofern es zu keiner Beendigung der Gründungsprivilegierung durch Zeitablauf kommt.

Ab 1.1.2025 kommt es zu einer Eintragungssperre. Abänderungen des Gesellschaftsvertrags können folglich nur dann im Firmenbuch eingetragen werden, wenn gleichzeitig die Gründungsprivilegierung beendet wird. Die Beendigung setzt einen Beschluss der Gesellschafter mit Dreiviertelmehrheit voraus.


Quellen - Inhalte entnommen/Textpassagen zitiert aus: SWK – Steuer- und Wirtschaftskanzlei, Heft 8/2024 vom 10.3.2024