Der Dienstzettel
| 09.02.2023 |
Beweiskraft und Formerfordernisse.
Mit dem Dienstzettel gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die mündlich vereinbarten Konditionen bekannt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Dienstzettel auszustellen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als ein Monat dauert und kein schriftlicher Dienstvertrag vorliegt.
Da die Unterschrift des Arbeitnehmers auf dem Dienstzettel laut Rechtsprechung nur als Bestätigung des Erhalts und nicht als Einverständnis zu deuten ist, hat der Arbeitnehmer immer die Möglichkeit, zu behaupten, dass die vom Arbeitgeber im Dienstzettel angeführten Punkte (z.B. Probezeit, Kündigungstermin, etc.) gar nicht vereinbart worden sind.
Es empfiehlt sich daher - aufgrund der besseren Beweiskraft - anstatt eines Dienstzettels gleich einen schriftlichen Dienstvertrag auszufertigen. Wenn im Betrieb dennoch Dienstzettel ausgestellt werden, sollten diese dem nachfolgend verlinkten Muster entsprechen und vor Dienstantritt übergeben und unterzeichnet werden.
>> Muster-Dienstzettel hier downloaden
Quellen - Inhalte entnommen/Textpassagen zitiert aus: