Wichtige Fristen für Unternehmer:innen
Im Folgenden haben wir einige wichtige Fristen für Sie zusammengefasst.


Vorsteuerrückerstattung aus EU-Ländern
- Beantragungen bis 30.09.2021 über FinanzOnline möglich.
Einreichfrist von Jahresabschlüssen
- Die Einreichung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen mit Bilanzstichtag zwischen 16.10.2019 und 31.12.2020 beim Firmenbuchgericht wurde von neun auf zwölf Monate verlängert.
- Es ist daher gestattet, Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 erst ein Jahr später, also bis zum 31.12.2021 einzureichen.
Vorauszahlungen für Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer
- Herabsetzungen für Vorauszahlungen des Jahres 2021 können bis 30.09.2021 beantragt werden.
- Eine Beantragung ist besonders dann sinnvoll, wenn der voraussichtliche Gewinn 2021 geringer ausfällt als jener aus dem Jahr 2020.
Kündigungsfristen für Arbeiter:innen
- Kündigungsfristen für Arbeiter werden per 01.10.2021 an jene der Angestellten angeglichen.
Gerne sind wir bei Fragen für Sie erreichbar und unterstützen Sie bei der Umsetzung.