NoVa – Neue Regelungen zur Normverbrauchsabgabe ab 01.07.2021
Verschärfungen für CO2-Sünder, Klein-LKW und weitere Änderungen
Mit einigen neuen NoVa-Regelungen soll unter anderem die Elektromobilität stärker gefördert werden, da Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß höher besteuert werden. Wir haben für Sie die Eckpunkte der Neuerungen zur NoVa, die ab 01.07.2021 in Kraft treten, veranschaulicht.
Betroffene Fahrzeuge
Fahrzeuge | Klasse | Neu ab 01.07.2021 |
PKWs und Kombis | M1 | Änderung der Berechnungsformel (siehe unten) |
Motorräder | L3e, L4e und L5e | Höchststeuersatz wird von 20% auf 30% angehoben |
Quads | L6e und L7e | |
Klein-LKW bis 3,5t | N1 | Befreiung für Kastenwägen fällt weg, NoVa muss entrichtet werden |
Verschärfungen des NoVa Tarifs durch die Änderungen der Berechnungsformel
Die Berechnungsformeln und wichtigsten Grenzen sind untenstehend kurz zusammengefasst.
Regelung bis 31.12.2021:
PKW / Kombi | Klein-LKW | |
Berechnungsformel | (CO2-Wert-112g) / 5 | (CO2-Wert-165g) / 5 |
Absetzbar | Höchstens 50% | Höchstens 50% |
Malus | Bei CO2-Wert über 200g/km, | Bei CO2-Wert über 253g/km, |
Abzugsbetrag | EUR 350,00 | EUR 350,00 |
Beachten Sie bitte die neuen Werte ab 2022:
PKW / Kombi | Klein-LKW | |
Grenzen für | 2022: 107g 2023: 102g 2024: 97g 2025: 94g | 2022: 160g 2023: 155g 2024: 150g 2025: 147g |
Absetzbar | 2022: 60% 2023: 70% 2024+2025: 80% | 2022: 60% 2023: 70% 2024+2025: 80% |
Grenzen für | 2022: 185g / EUR 60,00 2023: 170g / EUR 70,00 2024 2025: 155g / EUR 80,00 | 2022: 238g / EUR 60,00 2023: 223g / EUR 70,00 2024 2025: 208g / EUR 80,00 |
Befreite Fahrzeuge ab 01.07.2021
Fahrzeug | Anmerkungen |
Oldtimer | |
KFZ unter 125cm3 | Mopeds und „Mopedautos |
Diplomatenfahrzeuge | |
Fahrschulfahrzeuge | |
E-Autos und | Grund: kein CO2-Ausstoß |
Vorführwagen & Tageszulassen | Bis zu 3 Monaten Dauer sind künftig von der NoVa befreit. |
Fahrzeuge für Menschen | Nachweisprüfung liegt bei den Zulassungsstellen. |
Übergangsregelung für Kaufabschlüsse vor dem 01.07.2021:
Wurde ein Fahrzeug vor dem 01.07.2021 gekauft und wird bis 31.10.2021 geliefert, wird noch die alte NoVa-Regelung herangezogen.
UNSER TIPP: Sollten Sie darüber nachdenken ein SUV oder auch einen Kleinlastkraftwagen für die gewerbliche Nutzung anzuschaffen, planen Sie den Fahrzeugkauf noch im Juni ein, um eine höhere Steuerbelastung zu vermeiden.