Körperschaftsteuer: 24 % für Gewinne über 1 Million Euro
| 01.10.2026 |
Was bedeutet das für Sie?
Die Körperschaftsteuer wurde 2024 auf 23 % gesenkt. Für hohe Gewinne steigt sie wieder – allerdings nur für den Teil, der 1 Million Euro übersteigt.
So funktioniert der neue Stufentarif
- Einkommen bis 1 Million Euro: weiterhin 23 %
- Einkommensteil über 1 Million Euro: 24 %
- Bei Unternehmensgruppen zählt nur das Gruppeneinkommen beim Gruppenträger; die Einkommen der einzelnen Gruppenmitglieder spielen keine Rolle.
Laut Gesetzesmaterialien soll der neue Tarif „besonders leistungsstarke Unternehmen“ treffen. Wer eine Gruppe aufteilt, um die 23-%-Stufe mehrfach zu nutzen, muss mit einer Prüfung auf Missbrauch (§ 22 BAO) rechnen.
Rechenbeispiel
Eine GmbH hat ein Einkommen von 1,5 Millionen Euro:
- 1.000.000 Euro × 23 % = 230.000 Euro
- 500.000 Euro × 24 % = 120.000 Euro
- Körperschaftsteuer gesamt: 350.000 Euro – das sind 5.000 Euro mehr als bisher.
Ab wann gilt das?
Erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen. Bei Unternehmensgruppen kommt es auf das Wirtschaftsjahr des Gruppenträgers an. Lag das Einkommen über 1 Million Euro, werden auch die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen ab 2028 entsprechend erhöht. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2027/28 wird nicht aliquotiert – der höhere Satz gilt erst für das Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2027 beginnt.
👉 Tipp: Für die meisten kleinen und mittleren GmbHs ändert sich nichts. Liegt Ihr Gewinn in der Nähe von 1 Million Euro, lohnt sich eine Planung der Gewinnrealisierung.
Quelle:
§ 22 Abs. 1, § 26c Z 102 KStG idF BGBl. I Nr. 62/2026: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004569&Paragraf=26c (Zugriff am: 01.10.2026)
Erläuterungen zur Regierungsvorlage 523 d.B., S. 29 ff. (Zugriff am: 01.10.2026)