Immobilienertragsteuer steigt für alte Grundstücke

| 01.10.2026 |

Was bedeutet das für Sie?

Beim Verkauf von Grundstücken, die schon lange im Eigentum sind (Altvermögen), werden die Anschaffungskosten pauschal angesetzt. Diese Pauschalen werden für Verkäufe ab 2027 gekürzt – die Steuer steigt.

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Was ist Altvermögen?

Grundstücke, die am 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen waren – in der Regel solche, die vor dem 1. April 2002 angeschafft wurden.

Was ändert sich?

  • Altvermögen: Die pauschalen Anschaffungskosten sinken von 86 % auf 80 % des Verkaufserlöses. Die Steuerbelastung steigt damit von 4,2 % auf 6 % des Erlöses.
  • Umgewidmete Grundstücke: Die Pauschale sinkt von 40 % auf 30 %. Die Belastung steigt von 18 % auf 21 % des Erlöses.
  • Gilt erstmals für Grundstücksveräußerungen nach dem 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist laut Gesetzesmaterialien der Abschluss des Kaufvertrags, nicht der Zahlungseingang.
  • Bei umgewidmeten Grundstücken erhöht sich dadurch auch die Bemessungsgrundlage für den Umwidmungszuschlag.

Rechenbeispiel

Verkauf eines Grundstücks (Altvermögen) um 500.000 Euro:

  • bis Ende 2026: 500.000 × 4,2 % = 21.000 Euro Immobilienertragsteuer
  • ab 2027: 500.000 × 6 % = 30.000 Euro Immobilienertragsteuer

👉 Tipp: Steht ein Verkauf ohnehin an, kann der Zeitpunkt vor oder nach dem Jahreswechsel einen spürbaren Unterschied machen. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie unterschreiben.

Quelle:
§ 30 Abs. 4, § 124b Z 498 EStG idF BGBl. I Nr. 62/2026: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2026/62/20260729 (Zugriff am: 01.10.2026)
Erläuterungen zur Regierungsvorlage 523 d.B., S. 26 f. (Zugriff am: 01.10.2026)