Gewinnfreibetrag: ab 2027 keine Wertpapiere mehr

| 01.10.2026 |

Was bedeutet das für Sie?

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist für viele Einzelunternehmer und Personengesellschaften eine der wichtigsten Steuerbegünstigungen. Bisher konnten Sie ihn auch mit dem Kauf bestimmter Wertpapiere decken. Das ändert sich ab 2027.

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Was ändert sich?

  • Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen, sind Wertpapiere nicht mehr begünstigt.
  • Erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2029 beginnen, zählen Wertpapiere wieder.
  • Im Zeitraum 2027 bis 2029 können Sie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag daher nur mit körperlichen Wirtschaftsgütern decken – etwa Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung oder Fahrzeuge, soweit diese begünstigt sind.
  • Laut Gesetzesmaterialien dient die Einschränkung der Budgetkonsolidierung und ist bewusst befristet.

Was gilt für das Wirtschaftsjahr 2026?

Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2027 beginnen, gilt noch die bisherige Regelung. Für das Kalenderjahr 2026 können Sie den Gewinnfreibetrag also weiterhin auch mit Wertpapieren decken.

👉 Tipp: Planen Sie Ihre Investitionen für 2026 jetzt – die Anschaffung muss im Wirtschaftsjahr erfolgen.

Was passiert mit bereits angeschafften Wertpapieren?

  • Scheiden Wertpapiere aus, können sie durch körperliche Wirtschaftsgüter ersetzt werden. Die bisherige Behaltedauer wird dabei angerechnet.
  • Werden Wertpapiere vorzeitig getilgt, können innerhalb von zwei Monaten wieder Wertpapiere angeschafft werden.
  • Diese Regeln gelten auch für Wertpapiere, die vor 2027 angeschafft wurden.

👉 Tipp: Der Grundfreibetrag ist von der Änderung nicht betroffen. Wir prüfen gerne mit Ihnen, wie Sie den Gewinnfreibetrag ab 2027 am besten nutzen.

Quelle:
§ 10 Abs. 3 und Abs. 5, § 124b Z 496 EStG idF BGBl. I Nr. 62/2026: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2026/62/20260729 (Zugriff am: 01.10.2026)
Erläuterungen zur Regierungsvorlage 523 d.B., S. 4 und 26 (Zugriff am: 01.10.2026)