Familienbonus Plus: neue Aufteilungsregeln ab 2027

| 01.10.2026 |

Was bedeutet das für Sie?

Der Familienbonus Plus bleibt in seiner Höhe gleich. Neu ist ab 2027, wie Eltern ihn untereinander aufteilen können. Die freie Wahl gibt es nur noch für kleine Kinder.

Herbst2026 11 Herbst2026 11

Die Höhe bleibt

  • Bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind 18 wird: 166,68 Euro pro Monat.
  • Danach: 58,34 Euro pro Monat.

Was ändert sich bei der Aufteilung?

  • Kind unter 4 Jahren (oder ein anderes Kind unter 4 Jahren lebt im Haushalt): Wie bisher kann ein Elternteil den vollen Betrag beantragen, oder beide erhalten je die Hälfte.
  • Alle anderen Fälle: Der volle Betrag bei nur einem Elternteil ist nicht mehr möglich. Zur Wahl stehen 75 % für den einen und 25 % für den anderen Elternteil – oder je 50 %.
  • Bezieht ein Kind erhöhte Familienbeihilfe, wird es wie ein Kind unter 4 Jahren behandelt.
  • Gibt es nur einen Anspruchsberechtigten, bekommt dieser weiterhin den vollen Betrag.
  • Ähnliche Regeln gelten, wenn ein getrennt lebender Elternteil den Unterhaltsabsetzbetrag erhält – dort zählt allerdings nur das Alter des jeweiligen Kindes.

Warum die Änderung?

Laut Gesetzesmaterialien soll damit der Anreiz zur Beschäftigung verstärkt werden.

Was ist zu tun?

Die Aufteilung ist für das ganze Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wer den Familienbonus bereits über die Lohnverrechnung bezieht, muss laut Gesetzesmaterialien ab Jänner 2027 eine neue Erklärung beim Arbeitgeber abgeben.

👉 Tipp: Prüfen Sie gemeinsam, welche Aufteilung für Ihre Familie steuerlich günstiger ist – vor allem, wenn ein Elternteil wenig verdient. Wir rechnen das gerne für Sie durch.

Quelle:
§ 33 Abs. 3a EStG in der Fassung ab 01.01.2027 (RIS) (Zugriff am: 02.10.2026)
Erläuterungen zur Regierungsvorlage 523 d.B., S. 27 f. (Zugriff am: 01.10.2026)