Energiekostenpauschale

| 30.03.2023 | aktualisiert am 18.04.2023 |

Unterstützung der Kleinst- und Kleinunternehmer bei der Bewältigung der hohen Energiekosten.


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Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit mehr als 10.000 und weniger als 400.000 Euro Jahresumsatz 2022, die eine Betriebsstätte in Österreich haben. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.

Berechnung der Förderhöhe

Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung zwischen 110 und 2.475 Euro. Der Förderungsbetrag wird für jedes Unternehmen, abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022, auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria individuell berechnet. Ein Energieintensitätsnachweis ist nicht erforderlich.

Förderfähiger Zeitraum

Es ist aus 3 verschiedenen förderungsfähigen Zeiträumen zu wählen:

  • Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
  • Februar 2022 bis 30. September 2022
  • Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

Anmeldung und Antragstellung

Seit 17.4.2023 ist die eigene Webseite zum Energiekostenpauschale für Unternehmen unter www.energiekostenpauschale.at online. Dort finden Sie alle relevanten Informationen und Sie können einen Selbst-Check (>> hier geht's zum Selbst-Check) durchführen um zu prüfen ob Sie antragsberechtigt sind. Anhand einer Checkliste erfahren Sie zudem, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist.

Die ersten Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 gestellt werden. Das Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall kurz danach.

Die FFG informiert zudem, dass für die Antragstellung neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich sind. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.


Quellen - Inhalte entnommen/Textpassagen zitiert aus: