E-Mobilität | Steuerliche Maßnahmen und Förderungen für umweltfreundliche Beförderungsmittel
Wir haben für Sie die steuerlichen Maßnahmen sowie verfügbaren Förderungen für Elektromobilität zusammengefasst.
Ertragssteuerliche Begünstigungen für Dienstnehmer
Jobticket | Voraussetzungen für steuerfreies Jobticket für z.B. öffentliche Verkehrsmittel zwischen Wohn- und Arbeitsstätte: · Der Arbeitgeber stellt Streckenkarte zur Verfügung · Die Rechnung lautet auf den Arbeitgeber · Der Name des Arbeitgebers ist auf der Streckenkarte ausgewiesen Für Strecken, die vom Jobticket abgedeckt werden, steht kein Pendlerpauschale zu. |
Privatnutzung von Dienstfahrrädern | · Gültig für Fahrräder oder Elektrofahrräder · Kein Sachbezug bei Privatnutzung · Aufgrund der Ökologisierung des Pendlerpauschales, steht diese auch bei Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort zu. |
E-Bikes, die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt werden | Kein Sachbezug auch bei überkollektivvertraglicher Gehaltsumwandlung |
E-Mobilitätsförderungen für Betriebe
Kurzübersicht der Bundesförderungen für E-Mobilität
Betriebe, Gebietskörperschaften, | Zwingend zusätzlich erforderlich | Förderung | |
E-Autos | Reiner E-Antrieb | - E-Mobilitätsbonus des Fahrzeughändlers von EUR 2.000,00 | EUR 2.000,00 |
E-Autos | Plug-In Hybridantrieb | - E-Mobilitätsbonus des Fahrzeughändlers von EUR 1.000,00 | EUR 1.000,00 |
Ausgelaufene Förderungen:
- E-Zweiräder
- E-Fahrräder
- Ladeinfrastruktur
Die wichtigsten Details und weiterführenden Informationen zu den E-Mobilitätsförderungen haben wir im Folgenden für Sie dargestellt und beschrieben.
WER WIRD GEFÖRDERT?
- Alle Unternehmen
- Unternehmerisch tätige Organisationen
- Öffentliche Gebietskörperschaften
- Vereine
- Konfessionelle Einrichtungen
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit umweltfreundlichem Antrieb:
- Elektroantrieb (höchstzulässiges Gesamtgewicht: max. 2,0t)
- Brennstoffzellenantrieb (höchstzulässiges Gesamtgewicht: max. 2,0t)
- Plug-in-Hybridantrieb
- Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1)
- Range Extender zur Güterbeförderung (Klasse N1)
- Vollelektrische Reichweite muss mind. 50km betragen
- Bruttolistenpreis ≤ EUR 60.000,00 (Basismodell des Fahrzeugs ohne Ausstattung)
- Die Förderung von Fahrzeugen mit Elektro-, Plug-in-Hybridantrieb und Range Extendern ist an die Verwendung von 100% Strom oder Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern gebunden.
- Hybridfahrzeuge mit kombiniertem Dieselantrieb werden nicht gefördert.
HÖHE DER FÖRDERUNG
- EUR 2.000,00 für E-PKW (Klasse M1 und N1) mit reinem Elektroantrieb und Brennstoffzelle
- EUR 1.000,00 für Fahrzeuge (Klasse M1 und N1) mit Plug-in Hybridantrieb oder Range Extender
- Die beiden oben genannten Pauschalsätze sind begrenzt mit 30% der förderbaren Kosten.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERHALT DER FÖRDERUNG:
- E-Mobilitätsbonus von EUR 2.00,00 bzw. EUR 1.000,00 muss beim Kauf vom Fahrzeughändler gewährt werden
- Bonus muss mittels Infotext „E-Mobilitätsbonus“ auf der Fahrzeugrechnung und / oder dem Leasingvertrag ausgewiesen werden.
- Bonus wird vom Netto-Listenpreis zusätzlich zu den gewährten Rabatten abgezogen.
- Bei Leasingfahrzeugen mit reinem Elektroantrieb und Brennstoffzelle ist eine Depotzahlung von mind. EUR 2.400,00
- Bei Leasingfahrzeugen mit Plug-in Hybridantrieb oder Range Extender ist eine Depotzahlung von mind. EUR 1.200,00
- Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.
INFOS ZUM FÖRDERPROZESS
Die Registrierung und Antragstellung für eine E-Mobilitätsförderung erfolgt in einem 2-stufigem Verfahren – untenstehend haben wir die wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst:
SCHRITT 1: REGISTRIERUNG
- Projekt muss registriert werden (ausschließlich online möglich): Link zum Online-Portal
- Registrierung bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Budgetmittel und längstens bis 31.12.2021 möglich
- Nach der Registrierung sind die Fördermittel des Bundes reserviert.
SCHRITT 2: ANTRAGSTELLUNG (Infos zu den erforderlichen Unterlagen)
- Einen individuellen Zugangslink für die Antragstellung erhalten Sie in einem Bestätigungsmail. Dieser Link ist 24 Wochen ab Registrierung gültig.
- Innerhalb von 24 Wochen ab Registrierung muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des/der Fahrzeuge sowie die Online-Antragstellung erfolgen – daher sollte von Registrierung sichergestellt sein, dass dieser Zeitraum eingehalten werden kann und alle Unterlagen vorliegen.
- Infos zu den erforderlichen Unterlagen:
- Rechnungen und / oder Leasingvertrag
- Unterzeichnetes Formular zur Förderungsabrechnung: Hier klicken
- Zulassungsbescheinigung (gelber Zulassungsschein, lange Version mit den technischen Daten)
- Eine Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
- Eine detaillierte Checkliste finden Sie hier.
Weiterführende Links:
- Rechtliche Grundlagen: Hier klicken
- Alle Detailinfos zu E-Mobilitätsförderungen für Betriebe: Hier klicken
- Alle Detailinfos zu E-Mobilitätsförderungen für Privatpersonen: Hier klicken