COVID-19 Update | Infos zu Förderungen
| 22.11.2021 |
Bereits bekannte Förderungen aufgrund des neuerlichen Lockdowns wieder reaktiviert:
- Ausfallsbonus
- Härtefallfonds
- Verlustersatz
Die Voraussetzungen für die Beantragung dieser Zuschüsse haben wir für Sie zusammengefasst.
Ausfallsbonus
- mind. 40 % Umsatzeinbruch zum Vergleichszeitraum 2019
- Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs branchenabhängig)
- Maximaler Rahmen wurde von EUR 1,8 Mio. auf EUR 2,3 Mio. erhöht
- Beantragbarer Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Beantragung möglich ab 16. Dezember 2021
Verlustersatz
- mind. 40 % Umsatzeinbruch zum Vergleichszeitraum 2019
- Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
- Maximaler Rahmen wurde von EUR 10 Mio. auf EUR 12 Mio. angehoben
- Beantragbarer Zeitraum: Jänner 2022 bis März 2022
- Beantragung möglich ab Anfang 2022
Härtefallfonds
- mind. 40 % Umsatzrückgang bzw. Deckung der laufenden Kosten nicht mehr möglich
- Ersatzrate: 80 % zzgl. EUR 100,00 des Nettoeinkommenausfalls
- Beantragbarer Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Maximaler Betrag: EUR 2.000,00 / Mindestbetrag: EUR 600,00
Weitere Förderungen finden Sie zusammengefasst unter folgendem Link:
WKO-Artikel vom 19.11.2021 - Wirtschaftshilfen
Wir arbeiten derzeit auf Hochtouren daran, eine Anleitung für die selbstständige Beantragung des Härtefallfonds zu erstellen - diese erhalten Sie schnellstmöglich von uns!
13.12.2021 | Nachtrag: Hier geht's weiter zur Anleitung!