Aus für Telearbeits- und Arbeitsplatzpauschale ab 2027

| 01.10.2026 |

Was bedeutet das für Sie?

Homeoffice wird steuerlich schlanker: Die beiden Pauschalen für das Arbeiten in der eigenen Wohnung laufen mit Ende 2026 aus.

Herbst2026 04 Herbst2026 04

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Das steuerfreie Telearbeitspauschale entfällt ab 2027. Auch in der Sozialversicherung fällt die Beitragsfreiheit dafür weg.
  • Steuerfrei bleibt der Wert digitaler Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung stellt (z. B. Laptop, Bildschirm).
  • Arbeitnehmer können ergonomisch geeignetes Mobiliar – etwa Schreibtisch, Drehstuhl oder Beleuchtung – bis 300 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Arbeit (auch) in der Wohnung. Ein übersteigender Betrag kann in den Folgejahren geltend gemacht werden – zeitlich unbegrenzt.
  • Der Nachweis von 26 Telearbeitstagen und die Angabe am Lohnzettel entfallen. Das Finanzamt kann aber die schriftliche Vereinbarung über die Arbeit in der Wohnung verlangen.

👉 Tipp: Arbeitgeber sollten die Lohnverrechnung ab Jänner 2027 umstellen und bestehende Homeoffice-Vereinbarungen prüfen.

Für Selbständige

  • Das Arbeitsplatzpauschale entfällt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen.
  • Ergonomisches Mobiliar bleibt bis 300 Euro pro Kalenderjahr absetzbar – soweit kein Arbeitszimmer berücksichtigt wird.

👉 Tipp: Größere Anschaffungen für das Homeoffice, die noch in die Pauschalen-Zeit fallen sollen, sind 2026 zu planen.

Quelle:
§ 4 Abs. 4 Z 8, § 16 Abs. 1 Z 7a, § 26 Z 9 EStG idF BGBl. I Nr. 62/2026: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2026/62/20260729 (Zugriff am: 01.10.2026)
Erläuterungen zur Regierungsvorlage 523 d.B., S. 26 (Zugriff am: 01.10.2026)